2G-Regeln ab dem 22.11.2021

Neue Coronaregeln ab dem 22.11.21

2G-Regeln

Liebe Cosmonaut*innen,

die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 20. November 2021 eine neue Corona Bekämpfungsverordnung beschlossen.

Sie tritt am 22. November 2021 in Kraft und ist gültig bis zum

15. Dezember 2021!

Wie angekündigt, gelten ab 22. November 2021 in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und

minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen

Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.

Im Außenbereich ändert sich nichts!

Für die Umkleidekabinen gilt auch die 2-G Regel.

Alle weiteren Regeln (Hygienekonzept, etc.) bleiben bestehen.

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